Wer elektrische Betriebsmittel bereitstellt, muss dafür sorgen, dass sie sicher sind – und das regelmäßig nachweisen. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, ortsveränderliche Betriebsmittel wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Wie diese Prüfung technisch abläuft, regeln die Normen EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach Instandsetzung und EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung.
Eine vollständige Prüfung besteht aus drei Teilen, die aufeinander aufbauen:
Feste Fristen für alle gibt es nicht – maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Als Orientierung nennt die DGUV Richtwerte, etwa sechs Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel und drei Monate auf Baustellen. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen nachweislich unter zwei Prozent, können die Fristen verlängert werden. Deshalb lohnt sich eine saubere Dokumentation doppelt: Sie belegt die Prüfung und schafft die Grundlage, den Aufwand später zu senken.
Unser aktueller Gerätetester für die Sicherheits- und Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach den geltenden Normen.
Gerätetester nach DIN VDE 0701-0702, der ohne Netzanschluss auskommt – praktisch dort, wo keine Steckdose in Reichweite ist.
Deckt zusätzlich zur DIN VDE 0701-0702 die EN 62353 ab und eignet sich damit für Prüfungen im medizinischen Umfeld.
Diese Seite gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt weder die einschlägigen Normen noch die Gefährdungsbeurteilung. Prüfungen dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt und bewertet werden.
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